
Abhanden gekommen im Sinne der §§ 799, 935, 1006, 1007 BGB: meint, dass der Eigentümer oder Besitzer den unmittelbaren Besitz ohne seine Willen verloren hat. War der Besitzverlust nur beim Besitzmittler ohne dessen Willen, aber mit dem Willen des Eigentümers gilt die Sache nicht als abhanden gekommen. Gibt der Besitzdiener eine Sache ohne den W...
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(sich) in Luft aufgelöst haben, abgängig (Amtsdeutsch, übertragen), entschwunden, flöten, flöten gegangen, fort, futsch, nicht aufzufinden, nicht zu finden, perdu, sonstwo, unauffindbar, verloren, verloren gegangen, verschollen, verschütt gegangen, verschwunden, weg, wie vom Erdboden verschluckt, wie weggeblasen
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